Bärenstark vorgesorgt!
Bleib cool!
Mehr Sicherheit heute. Mehr Freiheit morgen.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) kann einfacher sein, als du denkst. Für BAES aufbereitet – transparent, verständlich und mit starken Vorteilen für Mitarbeiter.
So funktioniert die bAV
Heute an morgen denken
Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Mit 75 € netto starten
Schon mit 75 € Nettoaufwand im Monat kannst du clever vorsorgen und Förderungen nutzen.
Mehr Vorsorgebeitrag
Steuer- und Sozialversicherungsersparnis sowie der Arbeitgeberzuschuss erhöhen deinen Vorsorgebeitrag.
Aus 75 € netto können 187,38 € Vorsorgebeitrag werden.
Wichtiger Hinweis: Die BAES zahlt pro Mitarbeiter 30 € mehr Arbeitgeberzuschuss, als sie gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Was möchtest du wissen?
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen.
Arbeitgeberwechsel?
Dein Vertrag kann in der Regel fortgeführt oder übertragen werden.
Seit 2005 mit Modifikationen in 2018 und 2026 gilt: Der neue Arbeitgeber ist nach Arbeitsrecht verpflichtet, den Vertrag fortzuführen.
Sollte der neue Arbeitgeber mit einer anderen Versicherung zusammenarbeiten als deiner, organisieren wir für dich die Kapitalübertragung des einen Anbieters auf den anderen.
Alternativ kannst du den Vertrag auch privat fortsetzen. Die Beitragshöhe kannst du dann frei wählen.
Elternzeit oder längere Krankheit?
Deinen Versicherungsschutz kannst du in der Regel erhalten. Es gibt flexible Lösungen.
Du kannst dir den Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten, indem du die Beiträge aus privaten Mitteln weiterzahlst.
Du hast auch die Option, die Beitragszahlung für diesen Zeitraum einzustellen (bei Verringerung der Leistung).
Eine Beitragsfreistellung ist jederzeit für einen bestimmten Zeitraum möglich. Die Wiederinkraftsetzung ist innerhalb von 36 Monaten möglich.
Beitrag reduzieren oder aussetzen?
Du kannst deinen Beitrag anpassen – ganz nach deiner aktuellen Situation.
Es besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung zum nächsten Monatsersten zu reduzieren bzw. einzustellen. Jedoch reduzieren sich dadurch deine Leistungen.
Was passiert im Todesfall?
Deine Liebsten sind in der Regel abgesichert.
Wer erhält Leistungen im Todesfall?
- Dein/e Ehegatte/in bzw. dein/e Lebenspartner/in in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.
- Deine kindergeldberechtigten Kinder bis zu max. 25 Jahren.
- Dein/e namentlich benannter Lebenspartner/in bzw. -gefährte/in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
- Falls keine Person vorhanden ist: Sterbegeld (max. 8.000 €) an die von deinem Arbeitgeber mit deinem Einvernehmen benannten Berechtigten, ansonsten deine Erben.
Jetzt beraten lassen und Chancen entdecken!
bAV kann einfacher sein, als du denkst.
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